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News aus der Kanzlei

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Benzingutscheine ab 2011

 

Benzingutscheine: Vereinfachung in der Handhabung 

 

Der Bundesfinanzhof hat mit drei steuerzahlerfreundlichen Urteilen die Vorschriften für Tankgutscheine gelockert.

Die wohl zweckmäßigste Methode ist die Anwendung von Tankkarten. Der Arbeitgeber überlässt seinen Arbeitnehmern je eine Tankkarte, auf der der monatliche Höchstbetrag von 44 € hinterlegt ist und mit der sie bei einer Vertragstankstelle tanken dürfen. 

Für nähere Informationen siehe unten stehende Erläuterungen. 

 

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Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Artikel eingestellt am: 16.09.2011