News aus der Kanzlei
zurück
Benzingutscheine ab 2011
Benzingutscheine: Vereinfachung in der Handhabung
Der Bundesfinanzhof hat mit drei steuerzahlerfreundlichen Urteilen die Vorschriften für Tankgutscheine gelockert.
Die wohl zweckmäßigste Methode ist die Anwendung von Tankkarten. Der Arbeitgeber überlässt seinen Arbeitnehmern je eine Tankkarte, auf der der monatliche Höchstbetrag von 44 € hinterlegt ist und mit der sie bei einer Vertragstankstelle tanken dürfen.
Für nähere Informationen siehe unten stehende Erläuterungen.
Alt:
- 1. Der Arbeitgeber erstellte auf eigenem Briefpapier Benzingutscheine.
- 2. Auf dem Gutschein waren neben der Tankstelle Art und Menge des Kraftstoffs genau bezeichnet.
- 3. Die auf dem Gutschein angegebene Literzahl wurde unter Berücksichtigung des Tagespreises des Kraftstoffs am Tag der Gutschriftsausstellung ermittelt und durfte 44 € nicht überschreiten.
- 4. Achtung: Der Betrag durfte nicht auf dem Gutschein stehen.
- 5. Über die Erfragung des Tagespreises bei der Tankstelle war eine Notiz zu fertigen und zu den Kopien der Gutscheine zu geben.
- 6. Der Arbeitgeber behielt eine Kopie der Gutscheine bei seinen Akten.
- 7. Der Arbeitgeber schloss mit der Tankstelle eine Rahmenvereinbarung.
- 8. Die Einlösung der Gutscheine bei der Tankstelle erfolgte mittels einer Tankkarte, die bei der Tankstelle verblieb.
- 9. Der Arbeitgeber erhielt von der Tankstelle eine Sammelrechnung über die eingelösten Benzingutscheine. Die Benzingutscheine durften nicht auf die Sammelrechnungen für die betrieblichen Autos gebucht werden.
Neu:
- 1. Arbeitgeber dürfen auf ihren Tankgutscheinen nun einen Höchstbetrag angeben.
- 2. Auch auf die konkrete Bezeichnung der betreffenden Ware kann verzichtet werden.
- 3. Arbeitnehmer dürfen jetzt auch mit vom Arbeitgeber ausgestellten Tankgutscheinen bei einer Tankstelle ihrer Wahl bis zum angegebenen Höchstbetrag (max. 44 € im Monat) tanken und zunächst selbst bezahlen. Anschließend erstattet ihnen der Arbeitgeber die Kosten gegen Vorlage der Quittung und bestätigt dies auf dem Gutschein.
- 4. Auch Tankkarten vom Arbeitgeber sind ab sofort erlaubt. Der Arbeitgeber kann seinen Arbeitnehmern je eine Tankkarte überlassen, auf der der monatliche Höchstbetrag von 44 € hinterlegt ist und mit der sie bei einer Vertragstankstelle tanken dürfen.
- 5. Schädlich für die Anwendung der 44 € - Grenze ist allerdings, wenn der Arbeitnehmer anstelle der Sache eine Barzahlung in Höhe des Werts erhält oder einen Anspruch darauf hat.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Artikel eingestellt am: 16.09.2011