Behandlung GWG ab 2010
Unter dem Jahr werden alle GWGs zwischen 60,-€ und 1000,-€ mit evtl. Vorsteuerabzug auf ein Zwischenkonto gebucht.
Am Jahresende wird zwischen Methode 1 und Methode 2 entschieden. Es darf nur eine Methode pro Jahr gewählt werden.
GWG-Abschreibung - Methode 1 (Sammelposten): 2008 und 2009 galt hier eine reduzierte Grenze von 150 Euro netto, die freiwillig auch noch 2010 und 2011 angewandt werden kann. Wirtschaftsgüter von 150,01 bis 1000,00 Euro netto kommen in einen 'Pool' und müssen über 5 Jahre abgeschrieben werden - aber auch bei Kauf im Dezember mit vollen 20 Prozent. Auch wenn das Wirtschaftsgut ausscheidet (Verkauf/Diebstahl/Brand etc.), ist dieser Sammelposten fortzuführen. Diese Regelung können Sie auf freiwilliger Basis auch 2010 ff. fortführen.
GWG-Abschreibung bis 410 Euro - Methode 2 (Sofortabschreibung): Bis 2007 und auf Wunsch wieder ab 2010 dürfen Sie Wirtschaftsgüter bis 410 Euro netto sofort abschreiben. Wenn Sie diese Regelung ab 2010 wieder nutzen, gelten für Wirtschaftsgüter über 410 Euro die normalen Abschreibungsregeln - also nicht der Pool mit 20 Prozent Jahresabschreibung. Sie können jedes Jahr zwischen Methode 1 und 2 wählen -aber nur einheitlich für alle Neuanschaffungen des Jahres.
Was ist besser?
Kommt drauf an. Beispiel: Die XY-GmbH kauft 2011 fünf Schreibtische für 700 Euro und ein Smartphone für 300 Euro. Die GmbH wird 2011 die Pool-Bewertung nutzen, weil sie die Schreibtische dann über fünf statt 13 Jahre abschreiben kann. Dass man dann auch das Smartphone über fünf Jahre abschreiben muss, nimmt der Betrieb in Kauf. 2011 kauft die XY-GmbH fünf Notebooks für 400 Euro und einen Chefsessel für 900 Euro. Hier wird man Methode 2 wählen: Sofort-Abschreibung für die Notebooks. Den Chefsessel muss man dann allerdings über 13 Jahre abschreiben.
Achtung bei GWGs:
Ein solches liegt nur vor, wenn es 'einer selbständigen Nutzung fähig' ist. Das ist es nicht, wenn es nur zusammen mit anderen Wirtschaftsgütern genutzt werden kann, die technisch aufeinander abgestimmt sind. Ein Drucker, Scanner oder Monitor ist also kein GWG.
Artikel eingestellt am: 29.09.2011
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