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News aus der Kanzlei

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Handwerkerleistungen Stand 05.2009

Inhalt

 

 

   

1.

Allgemeines

8.

Wer kann die Steuerermäßigung in Anspruch

2.

Grundsätzliches

 

nehmen?

3.

Beispielhafte Aufzählung

9.

Wohnungseigentümergemeinschaften

4.

Aufwendungen dürfen keine Betriebsausgaben

10.

Mieter

 

oder Werbungskosten sein

11.

Nachweis

5.

Gebäudesanierungsprogramm

12.

Anforderung an Handwerkerrechnung

6.

Begünstigte Aufwendungen

13.

Bargeschäfte

7.

Maximale Steuerermäßigung

 

 

 

 

 

  

1. Allgemeines

Das Infoblatt informiert Sie über die Steuerermäßigung bei Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen.

 

Mit der anhängenden Check-Liste können Sie die für die Steuerermäßigung erforderlichen Unterlagen zusammenstellen.

 

 

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Artikel eingestellt am: 16.06.2009