Seit dem 1.1.2009 ist die Übertragung von Betrieben mit bis zu zehn Arbeitnehmern so günstig wie noch nie:
· nur 15 % des Unternehmenswertes müssen versteuert werden
· es wird ein Freibetrag in Höhe von 150.000 € gewährt
Somit ist ein Betrieb mit einem Wert von mindestens 1.000.000 € erbschaftsteuerfrei bzw. schenkungsteuerfrei übertragbar.
· Bedingung: Der Betrieb muss sieben Jahre fortgeführt werden.
In Fachkreisen spricht man davon, dass diese Regelung wieder verschlechtert werden soll!
Sollten Sie mit dem Gedanken spielen, Ihren Betrieb demnächst auf die nächste Generation zu übertragen, sollten Sie das wegen der drohenden Änderung unverzüglich tun.
Artikel eingestellt am: 13.08.2009
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