Die digitale Datenübermittlung schreitet immer weiter voran. So gibt es ab dem 01. Juli 2011 wieder ein neues elektronisches Datenübermittlungsverfahren – die Elektronische Entgeltersatzleistung (EEL).
Ab Juli müssen die Bescheinigungen für Entgeltersatzleistungen elektronisch an die Datenannahmestellen der Krankenkassen übermittelt werden. Diese nehmen dann die Zuordnung zu den unterschiedlichen Leistungsträgern (z. B. Berufsgenossenschaften) und ggf. die Berechnung der Entgeltersatzleistung vor.
Von Vorteil ist, dass die Auszahlung der Entgeltersatzleistung, wie z. B. Krankengeld (im Anschluss an die 6-wöchige Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber), an den Arbeitnehmer dann schneller erfolgt, da die Datenübermittlung der Entgeltbescheinigung
5 (Bank-)Arbeitstage vor dem 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit erfolgen muss.
Artikel eingestellt am: 30.05.2011
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